Whistleblower in der Schweiz: Warum Unternehmen auf ein Hinweisgebersystem setzen sollten

Trotz fehlendem nationalen Gesetz: Es gibt weiterhin viele gute Gründe, anonyme Meldungen über Missstände zu ermöglichen
Sascha Meier
Auf einen Blick

Während Whistleblower in der Europäischen Union durch die EU-Hinweisgeberrichtlinie  mittlerweile einen besonderen Schutz geniessen, haben sie in der Schweiz wohl auch in Zukunft einen schweren Stand, wenn sie illegales oder unethisches Verhalten im Unternehmen melden. Der letzte Gesetzesvorschlag des Bundesrats mit dem Namen «Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz» wurde im Jahr 2020 zum zweiten Mal – und damit endgültig – vom Nationalrat abgelehnt. Auf kantonaler Ebene kommt jedoch jüngst Bewegung ins Spiel, zum Beispiel durch das Genfer Whistleblowing-Gesetz. Unternehmen in der Schweiz sollten sich deshalb dringend mit dem Thema Whistleblowing-Software auseinandersetzen.

Whistleblower-Schutz in der EU und anderen Staaten

Das Thema „Whistleblowing“ hat in den vergangenen Jahren in Europa stark an Bedeutung gewonnen, vor allem vor dem Hintergrund der EU-Hinweisgeberrichtlinie. Der offizielle Name der EU-Hinweisgeberrichtlinie, die am 16. Dezember 2019 in Kraft trat, ist ein wenig sperrig: „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstösse gegen das Unionsrechtmelden“. Die Botschaft dahinter ist jedoch eindeutig: Unternehmen sind in die Pflicht, Massnahmen zu ergreifen, um Mitarbeitern (aber auch externe Anspruchsgruppen wie Lieferanten oder Kunden) die Möglichkeit zu bieten, auf unethische oder illegale Verhaltensweisen hinzuweisen – ohne Sanktionen wie Entlassung oder andere Repressalien befürchten zu müssen.  

Zentrale Massnahme ist dabei ein vertraulicher Meldekanal, den Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern in der EU einrichten müssen. Die Mitgliedstaaten der EU hatten bis zum 17. Dezember 2021 Zeit, um die Direktive in nationale Gesetze zu überführen. Nur vier EU-Mitgliedsstaaten (Dänemark, Schweden, Portugal und Malta) kamen ihrer Pflicht innerhalb der vorgegebenen Frist nach. Einige andere Staaten (Zypern, Lettland, Frankreich und Litauen) zogen Anfang des Jahres nach, in den anderen EU-Staaten werden aktuell noch Gesetzesentwürfe diskutiert. Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Länder, die die Frist versäumt haben, eingeleitet, um zusätzlichen Druck für eine zeitnahe Umsetzung zu erzeugen.

In den USA (Guidance des Department of Justice / Sarbanes-Oxley Act) oder im United Kingdom (Bribery Act) waren Hinweisgebersysteme – auch unter dem Begriff Whistleblowing-Systeme geläufig – bereits zuvor durch nationale Gesetze vorgeschrieben. Welchen Schutz Hinweisgeber in unterschiedlichen europäischen Ländern genießen, können Sie auch in unserem Expertenleitfaden “Whistleblowing-Gesetze in der Europäischen Union” nachlesen.

Weiterhin kein nationales Gesetz für die Schweiz in Aussicht

Dass es diese Vorschriften in der Schweiz auf absehbare Zeit nicht geben wird und damit eine zwölfjährige Debatte im Jahr 2020 um einen verstärkten Whistleblower-Schutz ohne Happy End für Hinweisgeber bleibt, wird von Transparency International Schweiz weiterhin scharf kritisiert: „Ein Armutszeugnis für die Schweiz“, hiess es in der Medienmitteilung der Organisation, die sich in der Korruptionsbekämpfung engagiert, zum Scheitern des Gesetzes im Nationalrat. Es sei ein pechschwarzer Tag für Whistleblowerinnen und Whistleblower in der Schweiz, die damit weiterhin völlig ungenügend gesetzlich geschützt vor Nachteilen seien. 

Aber auch Unternehmen gehen ein Risiko ein, wenn sie die Whistleblower nicht schützen, indem sie ein Hinweisgebersystem etablieren, das anonyme Meldungen zulässt. Denn Hinweise auf Rechtsverstösse oder Verletzungen interner Regeln und Werte im Unternehmen erreichen die Verantwortlichen dann nicht oder nur in deutlich geringerer Zahl – oder aber über Umwege und mit deutlicher zeitlicher Verzögerung. 

Mit anderen Worten: es fehlt weiterhin ein gesetzlich vorgeschriebenes und effizientes Frühwarnsystem, um Risiken rechtzeitig zu erkennen und Sanktionen, Strafzahlungen und Reputationsschäden abzuwenden. Gemäss einer Aussage der Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des EJPDs, wird der Bundesrat von sich aus bis auf weiteres nicht aktiv werden. Nach der letzten Ablehnung des Gesetzes, sei nun das Parlament am Zug. Es sind sich jedoch alle Beteiligten einig, dass sich der Druck auf die Schweiz erhöhen wird, den internationalen Anforderungen an den Hinweisgeberschutz nachzuziehen. 

Bewegung auf kantonaler Ebene im öffentlichen Sektor: Genfer Whistleblowing-Gesetz

Auch wenn auf Bundesebene der letzte Gesetzesvorstoss zum Hinweisgeberschutz 2020 scheiterte, kommt auf kantonaler Ebene Bewegung ins Spiel. Die Regierungen vieler Kantone haben den Schutz von Hinweisgebern auf die Agenda gesetzt und wollen dies zumindest für den öffentlichen Sektor regeln.

Der Kanton Genf hat z. B. das Gesetz «Loi sur la protection des lanceurs d’alerte au sein de l’Etat (LPLA) (12261)» (Gesetz zum Schutz von Whistleblowern Whistleblower im Staat Genf) verabschiedet, welches am 26. März 2022 in Kraft getreten ist. Das Gesetz betrifft sämtliche Mitarbeiter aller kantonalen Verwaltungen und Departemente, die Staatskanzlei, den grossen Rat, alle Gemeindebehörden, die Universität Genf, die Fachhochschule Westschweiz und andere autonome öffentliche Einrichtungen des Kantons. Der Whistleblower kann einen Hinweis auf Wunsch anonym abgeben. Darüber hinaus erhält der Whistleblower einen besonderen Schutz gegen berufliche Nachteile und andere Repressalien. Die Schutzmassnahmen verhindern auch eine Anschuldigung des Hinweisgebers hinsichtlich einer Verletzung des Amtsgeheimnisses, der Treue-, Sorgfalts- oder Schweigepflicht. 

Den betroffenen öffentlichen Einrichtungen steht die speziell für dieses Gesetz gegründete Vertrauensgruppe des Kantons Genf zur Seite. Diese stellt einen anonymen Meldekanal zur Verfügung, sorgt für den Schutz des Whistleblowers, beantwortet sämtliche Fragen rund um das Gesetz und stellt sicher, dass der Whistleblower keine beruflichen Nachteile erfährt. Alternativ können die vom Gesetz betroffenen Einrichtungen auch einen eigenen Meldekanal einrichten, der dem Gesetz entspricht.

Die betroffenen kantonalen Behörden und Institutionen haben ab dem Inkrafttreten des Gesetzes sechs Monate Zeit, um die Vertrauensgruppe in Anspruch zu nehmen oder eine anderen Meldekanal für Whistleblower zu implementieren. Die entsprechende Verordnung trat ebenfalls am 26. März 2022 in Kraft. Weitere Informationen sowie Antworten zu den wichtigsten Fragen für betroffenen Mitarbeiter sind auf der Webseite des Kanton Genf zu finden.

Auch im Kanton Tessin steht ein ähnliches Gesetz für den öffentlichen Sektor kurz vor der Verabschiedung im Kantonsparlament.  

Proaktiv Schaden abwenden dank Hinweisgebersystem

Wie wirkungsvoll und dringend erforderlich ein richtig ausgestaltetes und kommuniziertes Hinweisgebersystem ist, zeigt ein Blick in den Whistleblowing Report 2021*: Danach war im Jahr 2020 fast jedes dritte der befragten Unternehmen in der Schweiz von Missständen betroffen. Die Schäden waren teilweise beträchtlich: Den finanziellen Gesamtschaden durch Missstände beziffern ein Drittel der Schweizer Unternehmen mit mehr als 100’000 Euro. Dies ist im Vergleich zum Whistleblowing Report 2020 eine deutliche Steigerung – denn im Jahr 2019 lag der finanzielle Gesamtschaden noch bei 21 Prozent der Schweizer Unternehmen bei über 100 000 Euro. Erfreulich dabei war jedoch, dass über 27,6 Prozent der befragten Schweizer Unternehmen 80 Prozent des finanziellen Gesamtschadens aufdecken konnten. 

Es zahlt sich also aus, proaktiv tätig zu werden – auch wenn es der Gesetzgeber nicht verlangt. Die Schweizer Unternehmen waren hier bereits in der Vergangenheit vorbildlich: Laut Whistleblowing Report 2021 haben bereits fast 65 Prozent der Schweizer Unternehmen eine interne Meldestelle für Hinweisgeber eingerichtet, bei den Grossunternehmen waren es sogar 73,1 Prozent. Damit liegt die Schweiz deutlich hinter Grossbritannien (73,0%), ungefähr gleichauf mit Deutschland (63,2%) und weit vor Frankreich (54,1%).  

 

* Der Whistleblowing Report 2021 wurde von der Fachhochschule Graubünden in Zusammenarbeit mit der EQS Group erstellt. Im Rahmen dieser Studie wurde Vertreter von 296 britischen, 291 deutschen, 338 französischen und 314 Schweizer Unternehmen befragt. 

Bedeutung der EU-Richtlinie für die Schweiz – Handlungsbedarf für betroffene Unternehmen

Dass die nationale Gesetzgebung keinen Whistleblower-Schutz fordert und die EU-Hinweisgeberrichtlinie keinen Einfluss auf die Tätigkeit von Schweizer Unternehmen innerhalb der eigenen Landesgrenzen hat, bedeutet jedoch nicht, dass diese die EU-Regelungen ignorieren können. 

Ganz im Gegenteil: Vor allem für international agierende Konzerne in der Schweiz, die Niederlassungen oder Tochtergesellschaften mit mehr als 50 Mitarbeitern im EU-Ausland unterhalten, besteht dringender Handlungsbedarf. Denn sie unterliegen mit ihren Auslandstöchtern EU-Recht und müssen deshalb einen internen Kanal einrichten, über den Compliance-Verstösse anonym gemeldet werden können. 

Auch Philipp Luettmann, Partner und Berater für die Bereiche forensische Untersuchungen, Corporate Compliance Management und Krisenmanagement bei Deloitte Schweiz, rät Schweizer Unternehmen, dringend eine Umsetzung der Vorgaben aus der EU-Richtlinie zu überprüfen. Um einen einheitlichen Standard im Unternehmen sicherzustellen, sollte dies jedoch nicht nur in den ausländischen Niederlassungen geschehen, sondern im ganzen Konzern. Also sollten auch Angestellte in der Schweiz die Möglichkeit haben, Missstände zu melden, ohne dabei ein unkalkulierbares Risiko einzugehen. Denn aktuell müssen diese weiterhin befürchten, wegen Verstössen gegen die arbeitsrechtliche Treuepflicht, den Datenschutz oder Geheimhaltungspflichten zur Verantwortung gezogen zu werden.

Whistleblower-Plattformen für eine gute Corporate Governance

Durch die Einführung einer internen Meldemöglichkeit demonstriere ein Unternehmen ausserdem eine seine gute Corporate Governance, eine umfassende Risikominimierung und die Schaffung einer Unternehmenskultur, die ein hohes Mass an Ethik und Vertrauen in ihre festgelegten Unternehmenswerte fördert, erklärt Luettmann weiter. Und darüber hinaus erfüllen Schweizer Unternehmen damit die Erwartungen und Ansprüche der Konzerne aus der Europäischen Union an die Compliance ihrer Zulieferer und Geschäftspartner. 

Leitfaden zur Einführung von Hinweisgebersystemen

Wie Sie erfolgreich ein Hinweisgebersystem in Ihrer Organisation einführen.

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Sascha Meier
Country Manager Switzerland | EQS Group
Sascha Meier verantwortet den Schweizer Standort des Technologieanbieters EQS Group. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Digitalisierung von Compliance-Prozessen und unterstützt in seiner Funktion Organisationen täglich bei der Einführung und Optimierung von Compliance Management Systemen. Zudem verfügt er über einen CAS-Abschluss in Compliance Management. In seinen vorherigen Positionen war er für die EQS Group in München sowie Dubai tätig.