- White Paper
EU-Whistleblowing-Richtlinie – Alles was Schweizer Organisationen jetzt wissen müssen
Am 16. Dezember 2019 ist die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern in Kraft getreten. Auch Schweizer Organisationen mit Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Europäischen Union sind von den Anforderungen betroffen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Richtlinie in Ihrem Unternehmen schnell und einfach umsetzen können.
In diesem White Paper erhalten Sie:
- Einen Überblick über die Anforderungen der EU-Whistleblowing-Richtlinie und Auswirkungen auf Schweizer Organisationen
- Eine Checkliste zur EU-Whistleblowing-Richtlinie – So wählen Sie die richtige Lösung für Ihr Unternehmen aus
- Tipps, wie Sie mit EQS Integrity Line die Anforderungen und Pflichten der EU-Whistleblowing-Richtlinie effizient und fristgerecht erfüllen
Die EU-Whistleblowing-Richtlinie im Überblick
Hinweisgeber sind für den Erhalt einer offenen und transparenten Gesellschaft besonders wichtig, da sie den Mut aufbringen, mit ihren Meldungen Missstände aufzudecken. Damit sie zukünftig besser vor negativen Konsequenzen und Repressalien, wie beispielsweise einer Kündigung, Versetzung, Degradierung oder Einschüchterung, geschützt sind, ist am 16. Dezember 2019 die EU-Direktive 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern des EU-Parlaments in Kraft getreten, von der auch Schweizer Unternehmen betroffen sein können mit Niederlassungen in der EU.
Ziel der EU-Whistleblowing-Richtlinie ist es,
- Verstösse aufzudecken und zu unterbinden,
- die Rechtsdurchsetzung zu verbessern, indem effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle eingerichtet und Hinweisgeber wirksam vor Repressalien geschützt
- dass Hinweisgeber weder zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlich noch in Bezug auf ihre Beschäftigung haftbar gemacht werden können.
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